Am 6. Dezember 2024 teilte die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit, dass der Lieferantenwechsel in 24 Stunden auf den 6. Juni 2025 verschoben wird. Alle Informationen zur Mitteilung hier.
Die BNetzA kassiert die bislang geplante Implementierungsfrist zum April 2025 ein.
Bereits mit einem längeren Vorlauf haben einige Energieversorger, Softwarelieferanten und Dienstleister deutliche Schwierigkeiten rund um die Umsetzung der Anforderungen zur vorherigen Frist angezeigt:
- Ertüchtigung der Systeme, Daten und Prozesse
- Aufwändige Tests der internen Abläufe und externen Kommunikation aller beteiligten Marktpartner
- Hohe Kosten bei Dienstleistern, hervorgerufen durch Zeitdruck bei enger Marktsituation
- Schulung der Mitarbeitenden bei unklaren rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich Kundendienst und Vertrieb
Mit der Entscheidung wird einer größeren Unsicherheit im Markt Rechnung getragen, dass etwa 90 Prozent von 160 befragten Unternehmen gemäß DSAG (Deutschsprachige SAP Anwendergruppe e.V.)-Umfrage angaben, keine qualitativ hochwertige Umsetzung des LFW24 zum 4. April 2025 sicherstellen können.
Alle bislang für ein Inkrafttreten zum April vorgesehenen Umsetzungsinhalte – LFW24 (BK6-22-024) sowie die Festlegung zur Übermittlung von Zählerstandsgängen (BK6-24-174) – sind nun zum neuen Stichtag im Juni 2025 umzusetzen.
Verschiebung der Frist auf den 06. Juni.2025 erhöht die Sicherheit bei der Umsetzung
Die BNetzA korrigiert damit ihre bisherige Haltung zu einer Verschiebung des Termins. Die Relevanz des Lieferantenwechsels in 24 Stunden für die Digitalisierung der nachfolgenden Prozesse sei zu groß, hat die Vizepräsidentin Barbie Kornelia Haller im energate-Forum (Berlin, 28.11.2024) noch betont (Energate Messenger).
Seitens BNetzA wird u. a. das Funktionieren des gesamten Marktes als Richtschnur angelegt, zudem wird als Argument aufgeführt, dass sich eine tiefgreifende und lange anhaltende Störung der Marktkommunikation mit Schaden für Verbraucher auswirken würde.
Durch die Verschiebung der operativen Umsetzung zum 6. Juni 2025 wird eine verlängerte Implementations- und Testphase eingeräumt, um dem Markt Spielraum für die endgültige Umstellung auf den neuen Prozess zu geben und eine reibungslose Produktivsetzung zu gewährleisten.
Die Unternehmen bekommen ebenfalls Zeit, parallellaufende Projekte wie Formatwechsel, Vorbereitung zum GeLiGas 2.0 etc. abzuschließen bzw. zu koordinieren und Ressourcen zu schonen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Vorbereitung der Organisation der Energieversorgungsunternehmen.
Mitarbeitende müssen auf die neuen Prozesse geschult sein. Die Organisation muss unklare rechtliche Situationen bewerten und lösen können. Der Kundendienst und der Vertrieb müssen die Kund:innen beraten können, um Konflikte etwa bei Sonderverträgen und Preisgarantien zu vermeiden. Hierfür haben die Unternehmen nun zwei Monate mehr Zeit, die sie nutzen sollen!
Die Fristverlängerung gilt jedoch nicht für Übertragungswegdokumente (RzÜ-Dokumente), Gasverschlüsselung (Inhaltsverschlüsselung S/MIME Gas) – siehe BNetzA-Mitteilung Nr. 45. Weiterhin wird ab April 2025 das AS4 Fahrplanmanagement für Gasversorger gelten, die ihre Kommunikation auf das Protokoll umstellen müssen.
Fazit
Insgesamt wurde mit der zweimonatigen Verschiebung beim LFW24 eine Kompromisslösung erreicht, die dazu dienen kann, eine geordnete Test- und Implementierungsphase vorzusehen, die Organisation vorzubereiten und so eine Produktivsetzung ohne größere Unsicherheit zu erreichen. Der Branchenverband BDEW wird in nächster Zeit für eine Anpassung der erforderlichen Einführungsdokumente sorgen.
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